Lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchrecht
Lebenslang und unentgeltlich dürfen Verkäufer ihre Immobilie nach einer Verrentung auf Nießbrauchbasis weiter bewohnen. Das Recht wird erstrangig im Grundbuch abgesichert; zugleich erhalten die Eigentümer eine vertraglich berechnete Einmalzahlung.
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